Babysittervermittlung

Babysittervermittlung


Idee
Wir vermitteln junge, motivierte Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr, welche beim Roten Kreuz einen Babysitterkurs absolviert haben. Die Vermittlung versteht sich als Schnittstelle zwischen den Eltern und dem Babysitter. Die Eltern erhalten von uns die Babysitterliste und nehmen danach mit dem Babysitter direkt Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.

Entlöhnung
Die Hütefamilie entlöhnt den Babysitter direkt nach jedem Einsatz. Fällt der Einsatz in die Essenszeit, stellt die Hütefamilie dem Babysitter auch einen Imbiss und ein Getränk zur Verfügung.

Wir empfehlen einen Stundenlohn-Ansatz von CHF 7.– bis 12.–, je nach Aufwand und Anzahl der zu betreuenden Kinder oder CHF 30.— bis 40.— Pauschale für den ganzen Abend (ab 18.00 Uhr)

Versicherung
Die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist grundsätzlich Sache des Babysitters bzw. dessen gesetzlichem Vertreter (Eltern) und der Hütefamilie. Der Elternverein Mägenwil figuriert nur als Vermittlungsstelle und kommt somit nicht für Unfall- und Haftpflichtansprüche auf.

Die Eltern sind verpflichtet, für Babysitter ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres Sozialversicherungsbei­träge zu entrichten (AHV/IV/EO).  https://www.admin.ch/ch/d/as/2007/373.pdf

Anliegen
Die Mädchen und Jungen sollten nach einem abendlichen Hütedienst, falls gewünscht, nach Hause begleitet werden.

Kontaktadresse
Denise Dünki Ruesch
babysittervermittlung@elternverein-maegenwil.ch

Merkblätter
Merkblatt für Eltern und Babysitter
Schweizerisches Rotes Kreuz – Rechtliche Aspekte und Versicherungen

Eintrag in die Babysitterliste
Anmeldung zur Vermittlung als Babysitter

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